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Erkennungsdienstliche Behandlung

Sollten Sie eine Vorladung zu einer erkennungsdienstlichen Maßnahme erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit mir in Verbindung und senden Sie mir eine Kopie dieser Vorladung zu.
Unter erkennungsdienstliche Maßnahmen (§ 81 b StPO) fallen z.B. Abnahme von Fingerabdrücken, Aufnahme von Lichtbildern, Aufnahme körperlicher Merkmale (Muttermale, Narben, Tätowierungen), Speichelproben und weitere Maßnahmen wie Schriftproben.

 

Dabei werden Ihre höchstpersönlichen Daten zu Verfahrenszwecken gespeichert. Es handelt sich hier ggf. um einen schweren unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff. Deshalb ist es von Bedeutung, dass Sie mich rechtzeitig hinzuziehen, damit ich Klage erheben oder Widerspruch einlegen kann.