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Meine Schwerpunkte im öffentlichen Recht

Recht der Gefahrenabwehr

Insbesondere Ordnungsverfügungen von Behörden fallen in meinen Aufgabenbereich. Haben Sie beispielsweise eine Ordnungsverfügung in Form von Leinenzwang, Maulkorbzwang, Gewerbeuntersagung, Schließungsverfügung oder dergleichen erhalten (verbunden mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung oder Zwangsmitteln), mache ich Ihre Rechte sowohl im Verwaltungs- als auch im Gerichtsverfahren geltend. Das Recht der Gefahrenabwehr gehört zu meinen Spezialgebieten.

 

Tierschutzrecht (auf Seite der Vereine und Organisationen)

Ich unterstütze als Anwältin Tierschutzvereine bei der Geltendmachung von Tierrechten, wenn es beispielsweise zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gekommen ist.

Wichtig zu wissen an dieser Stelle ist, dass ich immer auf Seiten des Tieres einstehe.

Sollte Ihnen also ein Tier durch Behörden entzogen worden sein oder sollten Sie ein Tierhalteverbot erhalten haben, bin ich nicht die richtige Ansprechpartnerin für Sie und bitte Sie, sich an einen Kollegen zu halten, denn leider schreiten die Behörden meistens nur bei einer Ermessensreduktion auf Null ein.

 

Gefahrenabwehrmaßnahmen der Polizei

(Freiheitsentziehungen, Durchsuchungen, Sicherstellungen, Zwangsmittel)

 

Recht der psychisch Kranken

 

Freiheitsentziehung und Unterbringung

 

Zwangsbehandlung, andere Zwangsmaßnahmen