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Zeugenvernehmung

Sie haben eine Ladung zu einer Zeugenvernehmung erhalten? Auch in einem solchen Fall können Sie in Betracht ziehen sich mit mir in Verbindung zu setzen und zunächst zu schweigen. Keine Probleme sollten Ihnen entstehen, wenn Sie als unbeteiligter Zeuge zum Beispiel einen Verkehrsunfall beobachtet haben. Allerdings gibt es Situationen, in denen Sie sich durch eine Aussage selbst belasten können. Die Beamten können Sie als Zeugen laden und durch eine unbedachte Aussage Ihrerseits Sie dann in Folge als Beschuldigten einstufen. Verpflichtet zu einer Zeugenaussage zu erscheinen sind Sie lediglich bei Vorladung durch die Staatsanwaltschaft. Die Polizei kann Sie zum Erscheinen nicht zwingen.

 

Wenn Sie zum Beispiel mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert sind, steht Ihnen eine Zeugnisverweigerungsrecht zu, das überprüft werden sollte.

 

Sollten Sie zu der Vernehmung erschienen sein und stellen Sie fest, dass die Beamten Ihnen die Worte im Munde umdrehen und nicht in das Protokoll aufnehmen, was sie wörtlich gesagt haben, dann brechen Sie die Vernehmung umgehend ab und unterschreiben Sie das bis dahin zu Papier Gebrachte auf keinen Fall. Reden Sie sich auf keinen Fall um Kopf und Kragen. Es droht Ihnen kein Nachteil.

 

Sollten Sie unerwartet bei der Vernehmung einen Beschuldigtenstatus erhalten, machen Sie umgehend von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch. Es gilt ab dann das, was ich Ihnen oben unter Beschuldigtenvernehmung erläutere.

 

Sie sind Ausländer und sprechen nicht so gut Deutsch? Bitte kontaktieren Sie mich, falls Sie vorgeladen werden. Ich kümmere mich darum, dass Ihre Vernehmung in würdevollem und professionellem Rahmen stattfindet.

 

Bei einer Zeugenladung bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft sind Sie verpflichtet zu erscheinen und müssen wahrheitsgemäße Angaben zur Sache machen. Sie können mich in einem solchen Fall als Zeugenbeistand hinzuziehen, insbesondere bei Fällen häuslicher Gewalt oder sich vorher von mir beraten lassen.