0176/31297538

24 Stunden Notfallnummer

Beschuldigtenvernehmung

Sollten Sie eine Beschuldigtenvernehmung bekommen haben, egal ob von Staatsanwaltschaft oder Polizei, nehmen Sie diesen Termin bitte keineswegs war, bevor Sie sich nicht mit mir in Verbindung gesetzt haben!

Auch wenn Sie sich in dem Moment ungerecht behandelt fühlen oder unschuldig sind, machen Sie bitte zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

 

Eine Vernehmung stellt in vielen Fällen eine Extremsituation dar. Ihnen fehlt in der Regel die Rechtskenntnis, und Sie sind unter Umständen nicht mit den Zielen der staatlichen Organe vertraut. Daher reden Sie sich womöglich um Kopf und Kragen und erhärten so völlig ungewollt Vorwürfe gegen sich. Polizeibeamte stellen oft suggestive Fragen und schreiben das nieder, was sie meinen verstanden zu haben.

Das Schweigen wird Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Sie können einen polizeilichen Termin ohne weitere negative Konsequenzen verstreichen lassen. Bei der Staatsanwaltschaft gilt dies nicht, aber von Ihrem Schweigerecht können Sie auch hier Gebrauch machen.

Ich werde dann zunächst Akteneinsicht beantragen, denn dieses Recht steht Ihnen nicht im vollen Umfang wie mir zu.

 

Denken Sie daran, mich so früh wie möglich einzuschalten. So habe ich die besten Chancen das Verfahren für sie günstig zu beenden. Lassen Sie sich in Eigenregie zur Sache ein, werden oft Fehler gemacht, die ich im späteren Verfahren nicht mehr korrigieren kann.
Sie machen mir eine erfolgreiche Verteidigung in einem solchen Fall oft unmöglich.

 

Mit strafrechtlichen gehen oft zivilrechtliche Verfahren einher. Deren Aussicht auf Erfolg hängt in vielen Fällen bereits vom Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens ab, auch wenn eine tatsächliche Bindungswirkung unter den Gerichten nicht besteht.