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Meine Schwerpunkte im Zivilrecht

Durchsetzung und Abwehr schadensersatzrechtlicher Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Hierunter fallen Ansprüche, die aus einer Verletzung an Leib und/oder Leben resultieren. Sie stammen häufig aus vorangegangen Straftaten. Ich verhelfe Ihnen zu dem Ersatz des daraus entstanden Schadens und dem Ihnen zustehenden Schmerzensgeld.

Aber auch Ansprüche aus der Tierhalterhaftung fallen in den Bereich der unerlaubten Handlung. Dies betrifft Fälle, die auf ein tierspezifisches Verhalten zurückzuführen sind, wenn Ihr Tier einen anderen geschädigt hat, z.B., weil Ihr Hund einen anderen Hund oder einen Menschen gebissen hat oder ihr Pferd jemanden getreten hat. Zu den Ansprüchen aus unerlaubter Handlung zählen auch Ansprüche aus Eigentumsverletzungen, Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder Eingriffe in den eingerichteten ausgeübten Gewerbebetrieb.

Diese Ansprüche werden von mir häufig im Rahmen von einstweiligen Verfügungen durchgesetzt, damit die Schädigung auf schnellstem Wege beseitigt wird.

Im Bereich des Tierrechts liegt eines meiner Spezialgebiete, da ich unabhängig von meiner juristischen Erfahrung die notwendige Kenntnis zu tierspezifischem Verhalten (Hund, Pferd) vorweisen kann.